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Vergütung

Ich berechne meine Honorare üblicherweise nach den Regelungen des RVG. 
In Einzelfällen schließe ich mit meinen Mandanten Honorarvereinbarungen ab. 
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, führe ich für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und  kann gerne für Sie auch vor Mandatsübernahme anfragen, ob für Sie in Ihrem konkreten Fall Versicherungsschutz gegeben ist.
Ich bitte meine Mandanten, mir einen Hinweis zu geben, wenn diese aufgrund ihrer finanziellen Situation  möglicherweise Ansprüche auf staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, damit ich Sie auf die entsprechenden Möglichkeiten hinweisen  und ggf. bei der Antragstellung gegebenenfalls Unterstützung leisten kann.