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Kanzleiphilosophie

Ich bin seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen und seit dieser Zeit auch selbstständig tätig. Ganz  bewusst bin ich Einzelanwältin und ausschließlich in meinen Fachgebieten tätig. Nach mehrjähriger  Erfahrung in einer größeren Kanzlei bin ich für mich persönlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich meine Mandanten nur dann wirklich angemessen und sachgerecht betreuen kann, wenn ich alleine die durchgängig zuständige Ansprechpartnerin für die Bearbeitung der Mandate von der Aufnahme des Mandates bis zur Wahrnehmung der Termine vor den entsprechenden Gerichten   und gegebenenfalls auch darüber hinaus bin. Gerade Haftungsangelegenheiten können sich  über Jahre hinziehen, wenn der Rechtsweg beschritten werden muss. Ein fester Ansprechpartner ist dann wirklich wichtig, gerade wenn es um  äußerst existenzielle Fragen oder gravierende Schäden geht. Ich werde wenn irgend möglich, meine Termine vor den Gerichten immer persönlich wahrnehmen und keine Vertreter schicken. 
Auch die Wahl meiner Fachgebiete in dieser Kombination ist kein Zufall. Häufig haben Mandanten, die zum Beispiel von Erwerbsminderung bedroht sind oder die einen Behandlungsfehler erlitten haben, weiteren Beratungsbedarf beispielsweise bei Fragen der Schwerbehinderung , bei Streitigkeiten gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen oder bei der Beantragung von Renten. In diesen Fällen ist eine übergreifende Kenntnis auch der weiteren Rechtsgebiete sehr hilfreich, da oftmals die Fragestellungen zusammenhängen.
Meine Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Betreuung von Mandaten in meinen Fachgebieten Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht. Ich bitte um Verständnis, dass ich Mandate, die nicht in meinen Tätigkeitsbereich fallen, ablehnen bzw. an qualifizierte Kollegen  weiter empfehlen werde.